Auftragsgegenstand: |
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Auftraggeber: | Niedersächsisches Landesamt für Straßenbau Sophienstr. 7, 30159 Hannover + Straßenbauamt Oldenburg-Ost Kaiserstr. 27 26122 Oldenburg |
Bearbeitungszeiträume: | 8/1988 - 7/1990 (UVU, UVS) 4/1990 - 1/1993 (LBP, UVP-Unterlagen) 1/1993 - 1998 (Mitwirkung am Planfeststellungsverfahren) |
Bearbeiterin/Bearbeiter: | Dipl.-Ing. Harald Platte Dipl.-Ing. Michael Püschel Dipl.-Ing. Stefan Wirz |
Aufgabenstellung: Zur Verbesserung der regionalen Verkehrsverbindungen zwischen den Städten der Küstenregion Bremerhaven, Cuxhaven, Wilhelmshaven, Nordenham und Brake ist ein Straßentunnel geplant, der die nördlichen drei Fähren an der Unterweser ersetzen soll. Im Zuge der o.g. landschaftsplanerischen Beiträge wurden in enger Zusammenarbeit mit anderen beteiligten Gutachtern und Ingenieurbüros Lösungen zur Vermeidung bzw. Minimierung von Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes projektiert (z.B. zu Bauverfahren und Boden-Management). Zur Kompensation unvermeidbarer Beeinträchtigungen - in erster Linie von Brutgebieten bestandsgefährdeter Wiesenvögel - wurden umfangreiche Ausgleichsflächen geplant (Grünland-Extensivierung, Stauhaltung Gräben, Strukturverbesserungen). | |
Veröffentlichungen: | PLATTE, H.: Anwendung der Eingriffsregelung beim geplanten Neubau der Weserquerung B 211n.- Mitteilungen aus der Norddeutschen Naturschutzakademie 3 (1993), S. 25 - 27 |
Inzwischen ist der Wesertunnel für den Verkehr freigegeben http://www.wesertunnel.de | |
Bescheinigung gem. Paragraph 13 Abs. 2b VOF des Niedersächsischen Landesamtes für Straßenbau Anklicken öffnet pdf-Datei (144 KB) |