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 | Projekt | spezielle Aufgabenstellung | |

 | Bundesautobahn A 38 "Südharzautobahn" | Die sog. Südharzautobahn verläuft auf ihrem westlichsten, dem niedersächsischen Abschnitt zwischen dem Anschluss an die Bundesautobahn A 7 und der Landesgrenze nach Thüringen ("Heidkopftunnel") streckenweise genau auf der niedersächsisch-hessischen Landesgrenze, so dass die länderübergreifende Bearbeitung mit speziellen Schwierigkeiten verbunden war: Abstimmung mit einer doppelten Anzahl von Trägern öffentlicher Belange, z.T. voneinander abweichende gesetzliche bzw. untergesetzliche Anforderungen (Eingriffsregelung), Herstellung dennoch aufeinander abgestimmter Antragsunterlagen für die beiden Abschnitte "Niedersachsen" und "Hessen". Eine gegen den Planfeststellungsbeschluss vorgebrachte Klage, die sich u.a. auch gegen unsere der Planfeststellung zugrunde liegende FFH-Verträglichkeitsbeurteilung sowie die Landschaftspflegerische Begleitplanung richtete, ist vom Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 22. Januar 2004 - BVerwG 4 A 32.02 abgewiesen worden |
 BVerwG-Urteil vom 22.01.2004 |
 | Konzepte Nationalpark Hainich | Zur Vorbereitung einer Entscheidung der Thüringer Landesregierung über die Ausweisung eines Großschutzgebietes "Hainich" wurde die Erarbeitung eines Schutzkonzepts in Auftrag gegeben, das neben der naturschutzfachlichen Zielsetzung auch die sozio-ökonomischen Aspekte einer Schutzgebiets-Ausweisung gleichwertig einzubeziehen hatte. Das Konzept ist projektbegleitend in einer Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern der zuständigen Abteilungen des Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt (TMLNU) und einer Interministeriellen Arbeitsgruppe, die sich aus Vertretern der Staatskanzlei, des Innenministeriums, des Ministeriums für Wirtschaft und Infrastruktur und des auftraggebenden TMLNU zusammensetzte, diskutiert worden. Nachdem auf Grundlage unseres Gutachtens die Entscheidung getroffen (und anschließend gesetzgeberisch umgesetzt) worden war, einen Nationalpark Hainich auszuweisen, wurden weitere Planungen, nämlich ein Einrichtungs- und Wegekonzept sowie ein Dorfentwicklungskonzept erarbeitet. |
 Schutzkonzept Hainich |

 | Weserquerung Esenshamm/Dedesdorf | Das Großprojekt "Wesertunnel" zwischen Brake und Nordenham hat uns insgesamt etwa 10 Jahre lang, nämlich von 1988 bis 1998, beschäftigt: Von den ersten zur Vorbereitung eines Raumordnungsverfahrens erarbeiteten Umweltverträglichkeitsuntersuchungen zu unterschiedlichen Tunnelstandorten, zu Bauverfahrens- und Straßenanbindungs-Varianten bis hin zur Vorbereitung von und Mitwirkung an den zwei, für jede Weserseite getrennt durchgeführten Planfeststellungsverfahren (Westseite: Bez.-Reg. Weser-Ems, Ostseite: Bez.-Reg. Lüneburg). Von BUND, NABU, NVN und privaten Grundeigentümern vorgebrachte Klagen, die sich u.a. auch gegen unsere der Planfeststellung zugrunde liegenden Umweltbeurteilungen inkl. Landschaftspflegerischen Begleitplanungen richteten, sind vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg abschlägig beschieden worden |
 Wesertunnel |
 | Grünordnungs- und Freiflächengestaltungsplan "Rehmer Feld", Hannover | Eine von der Landeshauptstadt Hannover erteilte Baugenehmigung für eine Wohnbebauung wurde von der Bezirksregierung Hannover aufgehoben, nachdem die Grundstücke bereits freigeräumt, die Baugruben bereits ausgehoben waren, da die Belange von Natur und Landschaft in der parallel betriebenen Bebauungsplanung wie in der Baugenehmigung nicht ausreichend berücksichtigt worden seien. Der der anschließend beauftragten Grünordnungsplanung zugrunde zu legende Zustand von Natur und Landschaft musste in dem betroffenen Bereich über Luftbildinterpretation "rekonstruiert" werden. Die Ergebnisse der Grünordnungsplanung fanden anschließend Eingang in den (geänderten) Bebauungsplan, die Ergebnisse der Freiflächengestaltungsplanung wurden (nachträglich) der Baugenehmigung hinzugefügt. |
 Presseresonanz |
 | Mitwirkung an der Planung von Ortsumgehungen:
- Berne
- Bersenbrück
- Duderstadt
- Essen/Oldb.
- Euskirchen
- Hemmingen/Arnum
- Lastrup
- Lützen
- Neu-Eichenberg / Hebenshausen
- Vechta
- Verden (Aller)
- Waake
- Weteritz u. Gardelegen
| Die Planung (fast) jeder Ortsumgehung gehört zu den "schwierigen" Fällen, da man es in der Regel zugleich mit zwei Fraktionen des "Schutzgutes Mensch" zu tun hat: Diejenigen, die - an der Ortsdurchfahrt wohnend - den Durchgangsverkehr reduziert sehen möchten, und diejenigen, die sich gegen die Verlagerung des Verkehrs aus der Ortsmitte heraus wehren - auch sie aus nachvollziehbaren Gründen, wohnen sie doch zumeist in bislang nicht von Verkehrsströmen belasteter, ruhiger Ortsrandlage. Auf die Konsistenz der Antragsunterlagen zur Umweltverträglichkeit von Ortsumgehungen als der planerischen Zusammenführung der Aussagen zur Immissionssituation (vor allem innerorts) und zu den Folgen für Natur und Landschaft (vor allem im Außenbereich) ist daher im Zuge von Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren immer ein besonderes kritisches Augenmerk gerichtet. |
 | Prüfung von Vorentwürfen Landschaftspflegerischer Begleitpläne | Im Auftrag der DEGES sowie des Landesamtes für Straßenbau Sachsen-Anhalt haben wir an der vorhabenträger-internen Qualitätskontrolle mitgewirkt, indem wir (von Berufskollegen erarbeitete) Vorentwürfe Landschaftspflegerischer Begleitpläne (z.T. auch zugehöriger Umweltverträglichkeitsstudien) auf Vollständigkeit, Nachvollziehbarkeit von Methodik und Inhalten sowie die sachgerechte Beurteilung von Eingriff und Kompensation geprüft haben (s Übersicht). Die berechtigten Interessen der Vorhabenträger zu vertreten (nämlich, verfahrenssichere Antragsunterlagen zu erhalten), ohne sich dem Verdacht der "Mäkelei" an den Arbeiten der Kollegen auszusetzen, erfordert eine besonders sensible Herangehensweise bei der Formulierung der Prüfberichte sowie bei der (nur bei schwierigeren Fällen vorgenommenen) anschliessenden gemeinsamen Verhandlung der Änderungs- bzw. Ergänzungsnotwendigkeiten.
| wird fortgesetzt !!! |
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