Auftragsgegenstand: |
- Umweltverträglichkeitsstudie
- Landschaftspflegerischer Begleitplan
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Auftraggeber: |
- Niedersächsisches Landesamt für Straßenbau
Sophienstraße 7, 30159 Hannover
- Straßenbauamt Oldenburg-West
Am Markt 15, 26122 Oldenburg
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Bearbeitungszeitraum: |
- 5/1986 - 12/1987
- 3/1989 - 6/1993
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Bearbeiterin/Bearbeiter: | Dipl.-Ing. Stephan Köhler (UVS)
Dipl.-Ing. Caspar Heinemann (LBP)
Dipl.-Ing. Michael Püschel (LBP) |
Aufgabenstellung:
Im Bedarfsplan für Bundesfernstraßen ist die Verlegung der B 69 bei Vechta in die Kategorie des "vordringlichen Bedarfs" eingestuft. Zur Vorbereitung der Linienbestimmung wurde - neben anderen Untersuchungen - eine Umweltverträglichkeitsstudie in Auftrag gegeben. Die anschließend in der gesamtplanerischen Begutachtung durch die Bezirksregierung westlich von Vechta festgelegte Linie wurde im Zuge der Entwurfsaufstellung noch mehrfach im Detail geändert.
Die landschaftspflegerische Begleitplanung erfolgte mit dem Ziel, den durch die geplante Straßenbaumaßnahme zu erwartenden Eingriff in Natur und Landschaft zu minimieren und Maßnahmen abzuleiten, die geeignet sind, unvermeidbare Beeinträchtigungen auszugleichen und für nicht ausgleichbare Eingriffstatbestände Ersatz zu schaffen. Alle relevanten Aussagen der UVS flossen in den LBP ein.
Einen Schwerpunkt im Rahmen der landschaftspflegerischen Begleitplanung bildete die Beurteilung und Gestaltung der für die Gewinnung von Dammbaumaterial erforderlichen Materialentnahmestellen.
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