|
Aufgabe der Umweltbaubegleitung ist die Kontrolle der Straßenbauarbeiten (Strecke, Bauwerke) unter Umweltgesichtspunkten. Hierzu gehört vor allem die Überwachung der Baustelle auf Einhaltung aller planfestgestellten landschaftspflegerischen Vorkehrungen zur Vermeidung und zum Schutz von Natur und Landschaft. Darüber hinaus wird die Umweltbaubegleitung bei allen erst im Zuge der Bauarbeiten erkennbar werdenden Beeinträchtigungen der Umwelt einbezogen. Sie informiert die zuständige Naturschutzbehörde über wichtige Arbeitsschritte; ggf. erforderliche zusätzliche Genehmigungen werden – in enger Abstimmung mit der örtlichen Bauüberwachung – eingeholt.
Die Umweltbaubegleitung kontrolliert den Baustellenbereich im Zuge regelmäßiger Begehungen auf z.B.
- die Umsetzung planfestgestellter Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen,
- die Einhaltung für den Straßenbau relevanter (einschlägiger) Regelwerke,
- die Einhaltung gesetzter zeitlicher Fristen,
- die Respektierung schützenswerter Bereiche bei der Anlage von Baustelleneinrichtungen und Baustraßen,
- die größtmögliche Reduzierung von Eingriffen und
- die ordnungsgemäße Rekultivierung von Baustelleneinrichtungen und Baustraßen.
Die Ergebnisse der Begehungen werden in Vermerken (inkl. Fotodokumentation) festgehalten und der örtlichen Bauüberwachung mitgeteilt. In Zusammenarbeit mit der Bauüberwachung (fachliche Betreuung) wird ein Handlungskonzept zur Beseitigung der Mängel aufgestellt und den jeweils zuständigen Baufirmen erläutert. Die regelmäßige Teilnahme an Baustellenbesichtigungen, Baubesprechungen und Workshop-Sitzungen gewährleistet eine detaillierte Kenntnis über das aktuelle Baugeschehen. |
|