Umweltbaubegleitung
(= "Ökologische Baubegleitung")

  1. Aufgabe
  2. Projekt-Übersicht
  3. Erfahrungsbericht
Unzulässiges Öffnen eines Schutzzauns zwecks Abstellen von Baugeräten (im Uferbereich)
Unzulässiges Öffnen eines Schutzzauns
zwecks Abstellen von Baugeräten im Uferbereich

  1. Aufgabe

Aufgabe der Umweltbaubegleitung ist die Kontrolle der Straßenbauarbeiten (Strecke, Bauwerke) unter Umweltgesichtspunkten. Hierzu gehört vor allem die Überwachung der Baustelle auf Einhaltung aller planfestgestellten landschaftspflegerischen Vorkehrungen zur Vermeidung und zum Schutz von Natur und Landschaft. Darüber hinaus wird die Umweltbaubegleitung bei allen erst im Zuge der Bauarbeiten erkennbar werdenden Beeinträchtigungen der Umwelt einbezogen. Sie informiert die zuständige Naturschutzbehörde über wichtige Arbeitsschritte; ggf. erforderliche zusätzliche Genehmigungen werden – in enger Abstimmung mit der örtlichen Bauüberwachung – eingeholt.
Die Umweltbaubegleitung kontrolliert den Baustellenbereich im Zuge regelmäßiger Begehungen auf z.B.
  • die Umsetzung planfestgestellter Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen,
  • die Einhaltung für den Straßenbau relevanter (einschlägiger) Regelwerke,
  • die Einhaltung gesetzter zeitlicher Fristen,
  • die Respektierung schützenswerter Bereiche bei der Anlage von Baustelleneinrichtungen und Baustraßen,
  • die größtmögliche Reduzierung von Eingriffen und
  • die ordnungsgemäße Rekultivierung von Baustelleneinrichtungen und Baustraßen.
Die Ergebnisse der Begehungen werden in Vermerken (inkl. Fotodokumentation) festgehalten und der örtlichen Bauüberwachung mitgeteilt. In Zusammenarbeit mit der Bauüberwachung (fachliche Betreuung) wird ein Handlungskonzept zur Beseitigung der Mängel aufgestellt und den jeweils zuständigen Baufirmen erläutert. Die regelmäßige Teilnahme an Baustellenbesichtigungen, Baubesprechungen und Workshop-Sitzungen gewährleistet eine detaillierte Kenntnis über das aktuelle Baugeschehen.

 

  2. Projekt-Übersicht

2005-08Umweltbaubegleitung Neubau 2. Fahrbahn B 6 Nienburg/Weser bis Neustadt a. Rbge.
2003-06Umweltbaubegleitung Neubau BAB A 38 Göttingen - Halle/Leipzig, VKE 2 (B 27 bis Landesgrenze N/Th)
2001-06Umweltbaubegleitung Neubau BAB A 38 Göttingen - Halle/Leipzig, VKE 1 (Drammetalbrücke bis B 27)

 

  3. Erfahrungsbericht

Astrid Sievert berichtet anlässlich der Dienstbesprechung der Landespfleger 2003 in der niedersächsischen Strassenbauverwaltung über ihre Erfahrungen mit der Umweltbaubegleitung beim Bau der "Südharzautobahn". Einen Überblick über das dort gehaltene Referat finden Sie hier

Unzulässige Ablagerung von Bohrkernen auf Oberboden
Unzulässige Ablagerung von Bohrkernen auf Oberboden
Schutzzaun entspricht nicht den Vorgaben von Planfeststellungsbeschluss und Ausschreibungsunterlagen
Schutzzaun entspricht nicht den Vorgaben von Planfeststellungsbeschluss und Ausschreibungsunterlagen

 

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(Seiteninhalt zuletzt bearbeitet am 06.10.2005)
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