Kurzportrait Projekt
"Grundsatz-UVP" Lärmschutzanlagen an Straßen

Auftragsgegenstand:"Grundsatz-Umweltverträglichkeitsprüfung"
Auftraggeber:Landeshauptstadt Hannover - UVP-Leitstelle
Hans-Böckler-Allee 1
30173 Hannover
Bearbeitungszeitraum:10/1992 - 3/1993
Bearbeiterin/Bearbeiter:Dipl.-Ing.(FH) Stefanie Riessler
Dipl.-Geogr. Astrid Sievert
Aufgabenstellung:
Ein Anspruch auf Lärmschutz besteht i.d.R. nur bei Überschreitung der in der 16. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz festgelegten Grenzwerte. Dies kann der Fall sein beim Neubau einer Straße oder einer Verkehrssteigerung durch einen Straßenausbau. Die Stadt Hannover errichtet Lärmschutzwälle bereits seit 1977 auf freiwilliger Basis an solchen stark befahrenen Straßen, die zu einer Verlärmung erholungsrelevanter Gebiete führen. Mögliche Standorte für weitere 13,2 km Lärmschutzwälle sind festgelegt. Um auch die Umweltbelange bei der Planung dieser Lärmschutzwälle ausreichend zu berücksichtigen und ein einheitliches Rahmenkonzept für deren Gestaltung zu erhalten, wurde eine sogenannte Grundsatz-UVP in Auftrag gegeben.
Ziel der Grundsatz-UVP war, Methoden zur Erfassung aller bedeutsamen Umweltgesichtspunkte zu entwickeln, damit sie ihrer Bedeutung entsprechend berücksichtigt werden. Anhand von drei Beispielen wurde die Anwendung der Methodik exemplarisch dargestellt sowie ein Vergleich der Auswirkungen eines Lärmschutzwalles und einer Lärmschutzwand durchgeführt. Darüber hinaus wurden Minimierungsmaßnahmen vorgeschlagen und Alternativlösungen aufgezeigt. Da die von der Stadt Hannover vorgesehenen Standorte für Lärmschutzwälle zu großen Teilen in Waldrandbereichen liegen, erhielt dieser Problemfall einen besonderen Stellenwert.

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(Seiteninhalt zuletzt bearbeitet am 18.08.2002)
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