Kurzportrait Projekt
'Verlegung der Bundesstraße B 188 Ortsumgehung Weteritz und Gardelegen'

Auftragsgegenstand:Landschaftspflegerischer Begleitplan
Auftraggeber:Ingenieurgesellschaft für Infrastruktur mbH (IFI)
im Auftrag des Straßenbauamtes Stendal
Bearbeitungszeitraum:4/1993 - 8/1995
Bearbeiterin/Bearbeiter:Dipl.-Ing. (FH) Harald Platte
Dipl.-Ing. Michael Püschel
Aufgabenstellung:
Im Zuge der B 188 zwischen Wolfsburg und Stendal wird vom Straßenbauamt Stendal in Verbindung mit dem Straßenvorhaben der Ortsumgehungen Oebisfelde, Miesterhorst - Mieste - Wernitz und Uchtspringe - Nahrstedt der Bau der Ortsumgehungen von Weteritz und Gardelegen geplant. Die Trasse dieses Neubau-Abschnittes wurde in dem mit der Landesplanerischen Begutachtung der Bezirksregierung Magdeburg vom 08.09.1992 abgeschlossenen Raumordnungsverfahren festgelegt. Im April 1993 wurde das Planungsbüro Wirz - als Subunternehmer der Ingenieurgesellschaft für Infrastruktur mbH (IFI) - mit der Erarbeitung des Landschaftspflegerischen Begleitplanes (LBP) für die Verlegung der B 188 bei Weteritz und Gardelegen beauftragt. Der LBP basiert auf den im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsstudie erhobenen Daten (Planungsgruppe Ökologie und Umwelt 1992) sowie einer eigenen Detailkartierung von Lebensräumen und Strukturmerkmalen (u.a. Baum-Kataster) für den Trassenbereich im Maßstab 1:1.000.

Die landschaftspflegerische Begleitplanung erfolgte mit dem Ziel, den durch die Straßenbaumaßnahme zu erwartenden Eingriff in Natur und Landschaft darzustellen und entsprechend der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung (§§ 8-13 NatSchG LSA) den Eingriff zu minimieren und Maßnahmen abzuleiten, die geeignet sind, unvermeidbare Beeinträchtigungen auszugleichen und für nicht ausgleichbare Eingriffstatbestände Ersatz zu schaffen.
Hierfür wurde ein umfassendes Maßnahmenkonzept aufgestellt, das in planungsbegleitenden Arbeitskreissitzungen abgestimmt wurde. Neben Maßnahmen zur Einbindung des Straßenbauwerkes in das Landschaftsbild (v.a. Pflanzmaßnahmen), sieht der LBP auch eine Vielzahl von Maßnahmen zur Kompensation von Beeinträchtigungen der Schutzgüter "Boden", "Wasser", "Klima/Luft" sowie "Tiere und Pflanzen" vor: z.B. Entsiegelung, Schaffung von naturnahem Laubwald, Grünlandextensivierung, Anlage von Obstwiesen und Obstbaumreihen, Entwicklung von Magerrasen.

Trennlinie
(Seiteninhalt zuletzt bearbeitet am 18.08.2002)
| Home | Impressum | Sitemap |