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Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt




6. Mai 1997


PRESSEMITTEILUNG

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06.05.97

Minister Dr. Sklenar hat dem Kabinett den Entwurf zum Nationalparkgesetz Hainich vorgelegt


Ein halbes Jahr, nachdem sich die Landesregierung am 1. Oktober 1996 zur Errichtung eines Nationalparks Hainich bekannt und das integrierte Schutzkonzept Hainich beschlossen hatte, legte Minister Dr. Sklenar heute den Referentenentwurf des „Gesetzes über den Nationalpark Hainich und zur Änderung naturschutzrechtlicher Vorschriften" vor.

Die Ausweisung wesentlicher Teile des Hainich als Nationalpark ist sinnvoll, und wegen seiner nationalen und internationalen Bedeutung ist die Politik zum Handeln für die Erhaltung dieser für die Tier- und Pflanzenwelt so wertvollen Lebensstätte, die überwiegend aus Laubmischwäldern besteht, herausgefordert. Dabei geht es nicht darum, den Menschen auszugrenzen. Der Schutz des Nationalparks Hainich erfordert aber bestimmte Regeln, die in dem hier vorgelegten Gesetz zusammengefaßt sind.

So bleibt das Betretungsrecht unberührt, wobei für die Schutzzone I (2100ha) Einschränkungen vorgesehen sind, die das Betreten nur auf gekennzeichneten Wegen erlaubt. In der Schutzzone II können Beeren und Pilze für den eigenen Bedarf in kleinen Mengen mit Berechtigungsschein der Nationalparkverwaltung gesammelt werden. In den Naturwaldreservaten des Hainich ist die Bewirtschaftung der Plenterwälder in der bisherigen Form zu erhalten. Berechtigte Restitutionsanspüche werden nicht gefährdet. Dei ordnungsgemäße Jagdausübung ist im Nationalpark zulässig. Sie ist unter Beachtung des Schutzzweckes durch Rechtsverordnung zu regeln.

Das Gesetz soll bereits am 1. Januar 1998 in Kraft treten. Bis dahin steht nicht mehr all-zuviel Zeit zur Verfügung, zumal die parlamentarischen Sommerferien und die Benehmensherstellung mit dem Bund noch bevorstehen.

Das Gesetz ist als Artikelgesetz gefaßt. Artikel 1 umfaßt dabei das eigentliche Nationalparkgesetz. Im rechtlich erforderlichen Umfang waren auch Anpassungen im Vorläufigen Thüringer Naturschutzgesetz erforderlich, die in Artikel 2 umgesetzt wurden. Auf diese Weise wurden zugleich Doppelregelungen vermieden und das Nationalparkgesetz selbst gestrafft und in seiner Lesbarkeit verbessert.

Es geht um ein etwa 7.500 ha großes Gebiet, das geologisch den Übergang zwischen den Werrabögen im Westen und dem ausladenden Thüringer Becken im Osten markiert.

Der herausragendste Punkt des Hainich ist ein Scheitel und kein markanter Gipfel, der Alte Berg, der, gemessen an anderen deutschen Mittelgebirgen, mit knapp 500 Meter eher eine bescheidene Höhe erreicht. Mag der Hainich insofern ein Zwerg sein, so stellt er in der dicht besiedelten und intensiv genutzten Landschaft einen Riesen dar. An kaum einer anderen Stelle in Deutschland ist die weiträumige Landschaft so unzerschnitten durch Straßen, Wege und Leitungstrassen; an kaum einer anderen Stelle konnten sich Pflanzen- und Tiergemeinschaften vom Menschen lange Zeit weitgehend ungestört entwickeln und zu einem einzigartigen Ökosystem verschmelzen, das verspricht, immer ursprünglicher und damit immer wertvoller für den Naturhaushalt zu werden.

Dr. Lötsch



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