Auftragsgegenstand: | Bodenabbaukonzept für das Leinetal südlich von Hannover und Teilbereiche des Wietzetales und der Innersteniederung |
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Auftraggeber: | Kommunalverband Großraum Hannover (inzwischen: Region Hannover) Arnswaldstraße 19, 30159 Hannover |
Bearbeitungszeitraum: | 11/1994 - 12/1995 |
Bearbeiterin/Bearbeiter: | Dipl.-Geogr. Astrid Sievert Dipl.-Geogr. Christina Ullrich Dipl.-Ing. Stefan Wirz |
Aufgabenstellung: Der Kommunalverband Großraum Hannover (KGH) beabsichtigt, sein Regionales Raumordnungsprogramm neu aufzustellen. Dabei sind u.a. die im Landesraumordnungsprogramm getroffenen Aussagen zur Abbauplanung zu konkretisieren, indem Vorranggebiete für die Rohstoffgewinnung ausgewiesen werden. Für die oberflächennah lagernden Rohstoffe im Leinetal südlich von Hannover sollte zur näheren Festlegung der Vorranggebiete ein Bodenabbaukonzept erarbeitet werden. Auf Basis der Rohstoffsicherungkarten des Niedersächsischen Landesamtes für Bodenforschung (NLfB) wurden die einzelnen Rohstoffsicherungsgebiete einer Beurteilung unterzogen. Dazu waren im wesentlichen vorhandene Unterlagen (Landschaftsrahmenpläne, Landschaftspläne, land-, forst- und wasserwirtschaftliche Pläne, Einzeluntersuchungen etc.) auszuwerten. Der Untersuchungsrahmen orientiert sich an den nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) zu untersuchenden Schutzgütern. Ziel des Konzeptes ist es, für die einzelnen Rohstoffsicherungsflächen im Untersuchungsgebiet Planungsempfehlungen ("Fläche ist für den Abbau geeignet" bis "Fläche ist nicht für den Abbau geeignet") zu erarbeiten. Dazu wurden Kriterien definiert, die einen Bodenabbau entweder ausschließen (Ausschlußkriterien) oder aber nur dann zulassen, wenn die Belange der Rohstoffgewinnung vorgehen (Abwägungskriterien). Flächen, für die keine der definierten Kriterien zutreffen, sind aufgrund ihrer geringen Konfliktintensiät für den Bodenabbau geeignet. Die Untersuchungen erfolgten in enger Abstimmung mit dem KGH sowie den Landkreisen Hannover und Hildesheim. Projektbegleitend fanden mehrere Sitzungen eines Arbeitskreises statt, dem zusätzlich Vertreter der im Untersuchungsgebiet liegenden Städte und Gemeinden, der zuständigen Fachbehörden und der Abbauunternehmen angehörten. |