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Schlagzeilen haben in letzter Zeit die beiden Fälle eines Apothekers und eines Zahnarztes gemacht, die von ihren Kammern dazu verdonnert worden sind, ihre Homepages im Internet wegen Verstoßes gegen das diesen Berufsgruppen durch das Standesrecht auferlegte Werbeverbot zu schließen (s. COM! 7/96, S. 85: "Aus für Online-Apotheke?"; DER SPIEGEL 30/1996, S. 20: "Bohren in der Grauzone").
Einer Veröffentlichung der Zeitschrift COM! 8/96, S. 78-79 (Autor: Tim Cole) zufolge wird die Angelegenheit - anders als bei den Apothekern und den Ärzten - von den Rechtsanwalts- und den Architektenkammern offenbar nicht so eng gesehen:
Dort wird z.B. die Meinung einer Vertreterin der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen (unter http://www.aknw.de selber im Internet vertreten) wiedergegeben, das Internet sei "wie ein Telefonanruf beim Architekten zu bewerten, da sich die Internet-Nutzer einwählen müssen, um auf eine Homepage zu gelangen", die Bundesarchitektenkammer wird wie folgt zitiert:
"Der Architekt wirbt durch sein Werk - auch im Internet"
Assessor J. Hoffmann, Architektenkammer Nordrhein-Westfalen zum Thema "Zulässige und unzulässige Werbung" in "BDLA-Informationen NW" 2/98
Die juristische Fakultät der Universität Düsseldorf listet in ihrem Online-Verzeichnis von Anwaltsbüros 24, die Fa. WINGbR 35 Kanzleien mit eigener Homepage auf (Stand: 04.08.1996).
SCHOPEN, GUMPP & SCHOPEN kommen in ihrem (auch im Internet veröffentlichten) Artikel "Präsenz einer deutschen Rechtsanwaltspraxis im Internet - (K)ein Verstoß gegen §43b BRAO ?" (NJW-CoR 2/1996, S.112ff.) zu dem Ergebnis, "daß die Homepage eines Rechtsanwalts im Internet im Rahmen der von der Rechtsprechung vorgegebenen Grenzen (d.h. sachliche Information über die Dienstleistungsangebote) keinen Verstoß gegen §§43b BRAO darstellt."
Die Tübinger Kanzlei EMMERT & SCHURER argumentiert wie folgt: "Unsere Internetseiten stellen keine verbotene Werbung dar, und zwar aus zwei Gründen: Zum einen gehen wir mit diesen Seiten nicht auf die Menschen zu und drängen sie ihnen nicht auf. Jeder Besucher dieser Seiten hat sie kraft eigenen Entschlusses angewählt. Diese Seiten sind ein Service für diejenigen, die uns bereits kennen und stehen jedem, der unsere Adresse kennt, offen. Ebensowenig, wie ein Telephon oder ein Faxgerät verbotene Werbung darstellt, weil mit ihm unverbindlich Kontakt zu der Kanzlei aufgenommen werden kann, ebensowenig ist diese Internetseite, die es Ihnen ermöglicht, uns eine E-mail zu senden, verbotene Werbung."
Dem ist aus meiner Sicht wenig hinzuzufügen.
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