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28. Mai 2004: Die Untere Raumordnungsbehörde des Landkreises Verden (Aller) hat das Raumordnungverfahren gem. § 14 Abs. 2 des Nds. Gesetzes über Raumordnung und Landesplanung für die Ortsumgehung Verden - Verlegung der B 215 - mit der Landesplanerischen Feststellung abgeschlossen.
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