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22. Januar 2004:
Bundesverwaltungsgericht hat Klagen gegen den Bau der A 38 letztinstanzlich abgewiesen und damit grünes Licht für den Weiterbau der „Südharzautobahn“ gegeben.
    Beiträge des Planungsbüros Wirz:
  • 1991 - 93 Mitwirkung an der Umweltverträglichkeitsstudie zur Gesamtstrecke A 38
  • 2000 Landschaftspflegerische Begleitplanung, Mitwirkung am Planfeststellungsverfahren VKE 1 (BAB A7 - B 27)
  • 2000 Vergleich der Umweltauswirkungen von 15 Trassenvarianten (unterschiedliche Querschnitte, Gradienten und Tunnellängen: 1 km, 1,2 km, 1,7 km)
  • 2000/2001 Landschaftspflegerische Begleitplanung, Mitwirkung am Planfeststellungsverfahren, VKE 2 (B 27 - LG Nds./Thüringen)
  • 2001 - 2007 Landschaftspflegerische Ausführungsplanung, Ökologische Baubegleitung VKE 1 und VKE 2
links zur Veröffentlichung   html   pdf
des BVerwG-Urteils vom 22.1.2004 - 4 A 32.02

Göttinger Tageblatt 23.01.2004; zum Vergrößern bitte anklicken !

Nicht, dass wir grundsätzlich jede weitere Autobahn in bisher unverbauter Landschaft begrüßen. Das Urteil zeigt jedoch (wie z.B. auch beim Wesertunnel), dass unsere planerischen Vorarbeiten (UVS, Einschätzung der FFH-Betroffenheit, Landschaftspflegerische Begleitplanung) ganz offenbar den fachgesetzlich definierten Anforderungen entsprochen haben - und darüber dürfen wir uns wohl zu Recht freuen !

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(Seiteninhalt zuletzt bearbeitet am 20.10.2004)
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